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Dirk Ludwig
Diplom Designer (FH)
De Lassalle Design - Atelier für visuelle Kommunikation
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Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (De Lassalle Design, Zum Kleinen Oelberg 3, 53639 Königswinter, Telefonnummer (02244) 872219, Faxnummer (02244) 872219, E-Mail-Adresse:
info@delassalle.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Wir tragen
die Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen
Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Folgen des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl
oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Widerrufsbelehrung
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus, und senden es zurück an:
De Lassalle Design, Mühlenstr. 4, 18279 Lalendorf, Telefonnummer (038452) 223643, Faxnummer (038452) 223642, E-Mail-Adresse: info(at)delassalle.de
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Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: 13.06.2014
AVG's:
Allgemeine Vertragsgrundlagen Fotodesign (AVG Fotodesign)
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge über Fotodesign-Leistungen zwischen dem Fotodesigner und
dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann,
wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende
oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die AVG des Fotodesigners gelten auch, wenn der Fotodesigner in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen
des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig,
wenn ihnen der Fotodesigner ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der
Parteien. Der Fotodesigner schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell
vereinbart wurden.
Die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1 Die Anfertigung von Fotografien und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der
Fotodesigner für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Foto designers
Sonder- und/oder Mehrleistungen des Fotodesigners, so folgt daraus eine ergänzende
Vergütungspflicht.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so kann der Fotodesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
davon unberührt.
3.2 Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine
einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
auf der Grundlage des jeweils aktuellen AGD Vergütungstarifs Design, wie er zwischen
der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige
Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde.
Der Vergütungstarif Design wird dem Auftraggeber auf Anfrage vom Fotodesigner zur
Einsicht zur Verfügung gestellt.
3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zu zahlen sind.
3.4 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar
entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der
Fotodesigner auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten
Stunden- oder Tagessatz.
3.5 Für folgende Nebenkosten wird bereits mit Vertragsschluss die folgende Vergütung
vereinbart:
– Verbrauchsmaterialien und Kosten für technische Ausarbeitungen werden nach dem
tatsächlichen Aufwand gesondert berechnet.
– Fahrt- und Reisekosten, einschließlich Kosten für erforderliche Versicherungen, werden
im üblichen Umfang gesondert berechnet. Dabei wird bei Nutzung eines PKWs
der Durchschnitt eines Mittelklasse-PKW mit Abschreibung berechnet, derzeit
R 0.62/Kilometer entsprechend ADAC-Autokostenberechnung.
– Die Nachbearbeitung bei digitaler Produktion wird mit R 19.50 pro angefangenen
15 Minuten berechnet.
3.6 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1 Der Fotodesigner wählt die Fotografien aus, die er dem Auftraggeber bei Ab -
schluß der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung der
Fotografien fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine ent -
sprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein
Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Fotodesigner
finanzielle Vorleistungen, die 25% der vereinbarten Vergütung übersteigen, so
sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar . der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, . nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, . nach Ablieferung.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. M.ngelansprüche hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Fotodesigner bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens
bleibt vorbehalten.
5. Nutzungsrechte
5.1 Jeder dem Fotodesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
5.2 Die Fotografien dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich,
räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang
(zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt
den Fotodesigner zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Jede auch nur teilweise Nachahmung einer Fotografie ist unzulässig.
5.3 Der Fotodesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck
erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel
jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.4 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung
von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Foto designers.
5.5 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten
Vergütung auf den Auftraggeber über.
5.6 Originale, Negative und Abzüge der Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
des Fotodesigners weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert
werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Fotodateien verändert (z.B. Montage,
fototechnische Verfremdung, Colorierung oder auch jede Veränderung bei der Bild -
wiedergabe wie Veröffentlichung in Ausschnitten) oder an Dritte weitergegeben werden.
6. Namensnennungspflicht
6.1 Der Fotodesigner ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken
und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe
der Leistungen des Fotodesigners namentlich zu nennen. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmung berechtigt den Fotodesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der
vereinbarten bzw. nach dem AGD Vergütungstarif Design (neueste Fassung) üblichen
Vergütung neben dieser zu verlangen.
6.2 Sollte eine Zustimmung des Fotodesigners zur Digitalisierung vorliegen, hat der
Auftraggeber bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicher zu stellen, dass der Name
des Fotodesigners mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in
Abprache mit dem Fotodesigner mit wirksamen technischen Schutzmaßnahmen versehen
werden.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen
Fotografien, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem
Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung
gesondert berechnet.
7.2 Der Fotodesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt,
die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Fotodesigner
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Fotodesigners abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, den Fotodesigner im Innenverhältnis von sämtlichen
Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben
(z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle und Reisen). Der Fotodesigner ist in
Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von
dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle
Materialien etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1 An Fotografien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigen-
tum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck
etwas anderes ergibt.
8.2 Sind die Originale dem Fotodesigner zurückzugeben, hat dies nach vereinbarter
– bzw. wenn nichts vereinbart wird – nach angemessener Frist und unbeschädigt zu
geschehen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen,
die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im
Eigentum des Fotodesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat der Fotodesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung ge -
stellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt auf
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher
ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
9. Verlust, Beschädigung und verspätete Rückgabe von Fotomaterial
9.1 Sind Materialien dem Fotodesigner zurückzugeben und ist der Auftraggeber zur
Rückgabe des ihm überlassenen Materials in einwandfreiem Zustand nicht in der Lage,
so hat er Schadensersatz zu leisten. Der Fotodesigner ist in diesem Fall berechtigt,
R 1.000,00 für jedes Original und R 200,00 für jedes Duplikat zu verlangen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dem Fotodesigner bleibt die
Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
9.2 Bei Überschreitung der Frist nach Ziff. 8.2 und für den Fall, dass die Frist nicht
bestimmt ist, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Rückgabe, ist
der Fotodesigner berechtigt, R 1,00 pro Tag und Original zu verlangen, niemals jedoch
mehr als 5% der Auftragssumme. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale ist. Dem Fotodesigner bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
10.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Fotodesigner Korrekturmuster
vorzulegen.
10.2 Die Produktionsüberwachung durch den Fotodesigner erfolgt nur aufgrund be -
sonderer Vereinbarung.
10.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überl.sst der Auftraggeber dem Fotodesigner
bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart
wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
10.4 Der Fotodesigner ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages
entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien
unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das
Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Fotodesigner nicht über ein
etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in
Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Fotodesigner für seine Werbezwecke
selbst einholen.
11. Haftung
11.1 Der Fotodesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen
Gegenständen, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Fotodesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im
übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt
werden, übernimmt der Fotodesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung,
es sei denn, den Fotodesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.
Der Fotodesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Fotodesigner
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur
Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Fotodesigner von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
11.4 Der Auftraggeber hat Fotografien auf etwaige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls
freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Fotografien
entfällt jede Haftung des Fotodesigners für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn
der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
11.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
des Werks schriftlich beim Fotodesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung der M.ngelrüge.
11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und
sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe
und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken
hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden
und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Fotodesigners. Dies
gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
12. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Fotodesigner die vereinbarte
Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte bzw.
böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz des Fotodesigners.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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